Aktuelles

o 20 Pilotschulen zur Erprobung der Sprachförderung ausgewählt

Ist die Unterrichtsversorgung im Landkreis Helmstedt ausreichend ?

o Stellungnahme der KER-Arbeitsgruppe zur Schulreform

o  Landeselternrat: Pressemitteilung 3.12.2001 zur Schulreform

o Umfrage zur Schülerbeförderung im Landkreis

o Der Kreistag kam der Empfehlung von 3 Elternvertretern für den Schulausschuß nicht nach

o  Resolution des KER zum Vorschlag der Niedersächsischen Landesregierung zur Schulstruktur (vom Okt. 2000)

o 16 Hochbegabtenverbünde genehmigt

 

Neue Erlasse / Berichte:

Bericht zur Schulreform in Niedersachsen der Landesregierung

KGS - Information

o IGS - Information

o Zukünftige Schulentwicklung in Niedersachsen

o Das Ergebnis der PISA-Studie liegt vor

o Empfehlung des Forum Bildung des Bundestages  vom 16.November 2001

o SPD-Landesvorstand stellt Schulstrukturmodell vor, Basis für den SPD-Landesparteitag am 2.März 2002

DIPF-Gutachten zur OS in Niedersachsen

o Schreiben des Ministerpräsidenten an die Elternvertreter (8.11.01)

20 Pilotschulen zur Erprobung der Sprachförderung ausgewählt

Projekt startet mit Beginn des neuen Schuljahres

Das Niedersächsische Kultusministerium hat jetzt die 20 Grundschulen ausgewählt, die mit Beginn des neuen Schuljahres die Sprachförderung vor der Einschulung erproben. Die Sprachförderung soll nach der Pilotphase ab dem Schuljahr 2003/2004 flächendeckend in Niedersachsen eingeführt werden.

Die Pilotschulen erproben ein Verfahren, das den Sprachstand der Kinder in Deutsch feststellt. Zudem erhalten sie didaktische Hilfen zur Umsetzung der vorschulischen Sprachförderung. Die am Pilotprojekt beteiligten Lehrkräfte werden in speziellen Fortbildungsveranstaltungen auf ihre Aufgabe vorbereitet und in der Pilotphase begleitet.

Ziel der Sprachförderung vor der Einschulung ist, die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule zu erhöhen. Mit diesem Projekt und mit der rechtlichen Verankerung der vorschulischen Sprachförderung im Schulgesetz 

übernimmt Niedersachsen bei der Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien bundesweit eine Vorreiterrolle. Die Erfahrungen der 20 Pilotschulen werden im Hinblick auf die flächen-deckende Einführung im darauffolgenden Schuljahr ausgewertet und berücksichtigt. 

Die PISA-Studie hat eindeutig belegt, daß das Beherrschen der deutschen Sprache entscheidend für den Schulerfolg ist. Eine unzureichende Sprach- und Sprechkompetenz beeinträchtigt die Bildungschancen insbesondere vieler Kinder aus Migranten- und Aussiedlerfamilien, aber auch einer Reihe deutschsprachiger Kinder. Die Förderung der deutschen Sprachkenntnisse muß so früh wie möglich beginnen.

Die Landesregierung hat daher die Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse zehn Monate vor der Einschulung beschlossen. Die verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen beginnen dann ein halbes Jahr vor der Einschulung. Die Maßnahmen wurden im Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens bereits rechtlich verankert. Die Kinder, deren Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht nicht ausreichen, nehmen dann an den verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen ab dem 1. Februar des Einschulungsjahres teil – in den Pilotschulen bereits am 1. Februar 2003.  

Folgende 20 Pilotschulen wurden ausgewählt:

Bezirksregierung Braunschweig:

GS An der Driebe, Königslutter
Brüder-Grimm-Schule, Göttingen
GS Am Lehmanger, Braunschweig
GS Rötgesbüttel, Rötgesbüttel

Diesterwegschule, Braunschweig

Bezirksregierung Hannover:

GS Albert-Schweitzer-Schule, Hannover-Stadt
GS Am Lindener Markt, Hannover Stadt,
Fridtjof-Nansen-Schule, Hannover-Stadt
GS Nord, Hildesheim

GS Saturnenring, Garbsen

Bezirksregierung Lüneburg:

GS Am Paulsberg, Achim
Montessori-Grundschule, Stade
Anne-Frank-Schule, Lüneburg
Abendrothschule, Cuxhaven

Waldwegschule, Celle

Bezirksregierung Weser-Ems:

Parkschule, Delmenhorst
Waldschule Leschede, Emsbühren
GS Heiligenweg, Osnabrück
GS Neustadt, Quakenbrück

Brüder-Grimm-Schule, Lohne

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Ist die Unterrichtsversorgung im Landkreis Helmstedt ausreichend ?

- Ergebnisse der Unterrichtzählung aus dem November 2001 -

Dies war eine der zentralen Fragen der nach 1999 zweiten im Landkreis Helmstedt veranstalteten Zählung der realen Unterrichtsversorgung. Initiiert wurde die Erhebung durch den Kreiselternrat und mit Hilfe der Schul- und Klassenelternsprecher aller allgemeinbildenden Schulen des Kreises im Zeitraum vom 5. bis zum 30. November 2001 durchgeführt. Das große Interesse an der Unterrichtsversorgung dokumentiert sich u.a. darin, dass die Elternsprecher von rund 6600 Schülerinnen und Schülern in fast 300 Klassen einen Monat lang jeglichen Unterrichtsausfall auf Erfassungsbogen notierten und anschließend dem Kreiselternrat zur Auswertung zuleiteten. Ausgehend von einer Gesamtzahl von rund 460 Klassen im Landkreis wurde damit eine gute Beteiligung von rund 63% erreicht. Einzig die Gruppe der Sonderschulen konnte bei dieser Zählung jedoch leider nicht ausgewertet werden, da hier die Beteiligung nur gering war und somit keine statistisch verlässlichen Aussagen möglich waren (s. Graphik).

 

 

 

Mindest-anforderung/ Erlaß

Unterrichts-std laut Plan

tatsächlich gegebener Unterricht

           A=

Grundschulen incl. VGS

 

100,00%

98,80%

97,50%

           B=

Orientierungsstufen

 

100,00%

96,22%

92,92%

           C=

Hauptschulen

 

100,00%

90,38%

79,32%

           D=

Realschulen

 

 

100,00%

98,14%

91,39%

           E=

Gymnasien

 

 

100,00%

98,07%

92,49%

Eines der wichtigsten Resultate der Auswertung war die Feststellung, dass im November 2001 an den allgemeinbildenden Schulen des Landkreis Helmstedt 3403 Unterrichtsstunden ausgefallen sind! Damit fehlten den Schulen des Kreises rein rechnerisch ca. 30 Lehrkräfte um eine annähernd vollständige Unterrichtsversorgung zu erzielen.

Starke Schwankungen in den Ergebnissen wurden im Vergleich der einzelnen Schulformen festgestellt. Schlusslicht waren hier die Hauptschulen mit einer erschreckenden Unterrichtsversorgung von unter 80%, aber auch die übrigen Schulformen (Orientierungsstufen, Realschulen und Gymnasien) verzeichneten Ausfälle von ca. 7 bis 9%. Nur für die Grundschulen einschließlich der Verlässlichen Grundschulen wurde ein Unterrichtsausfall von 2,5% ermittelt. Viele Stimmen seitens der Schuleltern führen diesen geringen Stundenausfall jedoch auf eine mangelnde Transparenz zwischen Unterrichts- und Betreuungszeiten in den Verlässlichen Grundschulen zurück.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass im Vergleich zur Zählung von 1999 leichte Verbesserungen der Unterrichtsversorgung an Grundschulen und Gymnasien zu verzeichnen sind, die Situation an Orientierungsstufen und Realschulen nahezu stagniert und die Versorgung der Hauptschulen sich nochmals stark verschlechtert hat. 

Für die Zukunft kann es daher nur ein Ziel geben: Realisierung und Sicherstellung einer vollständigen Unterrichtsversorgung! Der Ausfall von 3400 Unterrichtsstunden in einem Monat kann nicht akzeptiert werden!

Diskussionsforum zur Unterrichtsversorgung im Landkreis Helmstedt (23.01.2002)

 Das Engagement der Eltern wird gelobt. Das Zählungsergebnis jedoch in Frage gestellt, sogar von einigen, u.a. der SPD-Vertreterin, ohne Kenntnis der genauen Hintergründe, schlicht als falsch bezeichnet. Und dann gehen alle wieder zur Tagesordnung über? Das war dann alles?

Wir im Kreiselternrat meinen nein, und auch die geladenen Schulelternräte können sich mit solcher Oberflächlichkeit nicht zufrieden geben! Eltern, die nach wie vor den tatsächlichen Unterrichtsausfall ihrer Kinder feststellen, können eine nach Darstellung der Bezirksregierung „zufriedenstellende Unterrichtsversorgung“ für den Landkreis Helmstedt nur schwerlich nachvollziehen.
Vor rund 70 Personen versuchte der Kreiselternrat im Zusammenhang mit der durchgeführten Unterrichtszählung mit einem Informationsforum neue Wege in der Kommunikation zum Dauerthema Unterrichtversorgung zu gehen. Hierzu waren die Bezirksregierung Braunschweig und die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages zur Podiumssitzung am 23. Januar nach Helmstedt eingeladen worden. Nach den von der Bezirksregierung geäußerten Vorwürfen der „Katastrophen-Rhetorik“ an die Kreiselternräte, sollte ihr nun die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sichtweise den Schulelternräten verständlich darzustellen.
 Von der Bezirksregierung war der Schulabteilungsleiter Roland Willems anwesend. Er ist zuständig für ca. 18.000 Lehrkräfte sowie ca. 245.000 Schülerinnen und Schüler im gesamten Regierungsbezirk Braunschweig. Für die CDU-Fraktion im Kreistag war Edith Schünemann dabei. Die Sozialdemokraten vertrat Gisela Dittmar, für die Freien Demokraten beteiligte sich Dr. Ulrich Dirksen sowie von den Grünen Frau Dr. Susanne Leifheit an der Diskussion.

Fazit: 

Die Bezirksregierung bestätigt zu mindestens die Tendenz der Zählungsergebnisse. Leider wurde der Versuch unternommen diese 4-wöchige Zählung als ungeeignete Momentaufnahme mit geringer Aussagekraft abzuqualifizieren. Man bedenke, ca. fünf von diesen sogenannten „Momenten“ stellen beispielsweise ein Schulhalbjahr dar! Wir bedauern sehr, dass die Bezirksregierung zu solchen Argumentationen greift.

Von der Bezirksregierung wird zugestanden, dass die Darstellung der Unterrichtsversorgung mit einer Erfassungsproblematik verbunden ist. Nach Erkenntnissen der Bezirksregierung fallen aber im gesamten Schulsystem etwa 5-6% des Unterrichtes wegen Krankheit und Fortbildung der Lehrkräfte aus. Dies hat zur Folge, dass z.B. die Realschulen des Landkreises nur noch zu ca. 90 % mit Unterricht versorgt werden.

„Die Unterrichtsversorgung der Hauptschulen liegt bei 96,8%“ - behauptet die Bezirksregierung, und sieht weiterhin keinen Grund, das es an den Hauptschulen des Landkreises „brennt“. Den Schulelternräten der Hauptschulen wird jedoch angeboten, über das katastrophale Zählungsergebnis zu beraten. Hierzu wird der Kreiselternrat ein Gespräch vermitteln und begleiten.

Anscheinend ist für die Bezirksregierung die Welt solange in Ordnung, solange keine massiven Proteste von Eltern und Schule vorliegen. Dies lässt den Umkehrschluss zu, dass jede Schule mit ihren Problemen mit Nachdruck auf sich aufmerksam machen sollte.

Gemäß Bezirksregierung stehen nicht genügend ausgebildete Lehrer zur Verfügung und es soll ein regionales Problem sein, für den Landkreis Helmstedt Lehrer zu finden. Diese Aussage sollten die geladenen Kreistagsvertreter zur Kenntnis nehmen und sich über die Attraktivität des Landkreises einmal Gedanken machen. 

Der FDP-Vertreter will den Antrag einbringen, dass sich der Schulausschuss bzw. Kreistag mit der Problematik der Unterrichtsversorgung beschäftigen soll. Dies wird vom Kreiselternrat nachdrücklich unterstützt und erwartet hierzu die Einladung. Dabei könnte doch auch gleich über die Attraktivität des Schulstandortes für neue Lehrer mit diskutiert werden!

Wie geht es weiter?

Auf der kommenden KER-Sitzung werden die Ergebnisse sowie Aussagen aus der Podiumsdiskussion beraten und ein Maßnahmenkatalog verabschiedet.

 

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Stellungnahme der KER-Arbeitsgruppe Schulreform

von Günter Schnellecke, Leiter der Arbeitsgruppe Schulreform              


„Schulstrukturreform – ist die Bildungskatastrophe noch aufzuhalten?“

Nun liegt es vor, das von der Niedersächsischen Landesregierung beauftragte Gutachten zur Orientierungsstufe! 

Einer der Kernsätze des Gutachtens ist die Feststellung, dass die bisherige Orientierungsstufe ihrer Aufgabenstellung als Schulstufe für Förderung und Orientierung nicht gerecht wird. Die Bildungspotenziale der Kinder werden nicht genügend gefordert und gefördert, da ein lernförderndes Unterrichtsmilieu in vielen Schulen nicht vorhanden ist. Mit dem Vorliegen des Gutachtens und den ersten Reaktionen von Seiten der Landesregierung sieht sich der Kreiselternrat (KER) Helmstedt in wesentlichen Punkten seiner Resolution zur Schulreform bestätigt. 
Die Angliederung der 5. und 6. Jahrgangsstufe in Form einer Förderstufe an alle weiterführenden Schulformen und auch die Einbindung des Elternwillens bei der Entscheidung für die künftige Schullaufbahn ihrer Kinder wurden vom KER gefordert und werden begrüßt. 

Die geplante Einführung der kooperativen Haupt- und Realschule als flächendeckende Regelschule kann bei Umsetzung zukunftsorientierter pädagogischer Konzepte ebenso erfolgreich sein. 

Einig ist sich der KER als auch der Landeselternrat in der Feststellung, dass eine bloße „Um-Benennung“ der Schulformen nicht ausreicht und nicht akzeptiert werden kann. Für eine erfolgreiche Reform des niedersächsischen Schulwesens ist die deutliche Verbesserung der Rahmenrichtlinien unbedingt erforderlich. Hierzu zählen insbesondere eine verlässliche und kontrollierbare Unterrichtsversorgung, die Reduzierung der Klassenstärken und die Bereitstellung besserer räumlicher, technischer und logistischer sowie pädagogischer Rahmenbedingungen. 

Es ist nur erstaunlich, dass die Landesregierung bereits gut drei Wochen nach der Veröffentlichung des Gutachtens eine umfangreiche Stellungnahme mit konkreten Vorstellungen für ein Schulstrukturmodell vorlegen kann. Die weitergehende Diskussion wird durch die damit fixierten Eckpunkte stark eingegrenzt und scheint nicht mehr erwünscht zu sein. 

Zusätzliche Brisanz in die Diskussion bringt die Anfang Dezember veröffentlichte PISA-Studie. In dieser Untersuchung werden weltweit in 32 Staaten Schülerleistungen verglichen. Das von den deutschen Schülern erzielte Ergebnis ist schlicht katastrophal! In den untersuchten Bereichen Lesekompetenz sowie mathematische und naturwissenschaftliche Grundbildung belegen sie ausnahmslos hintere Platzierungen, die teils weit unter dem internationalen Durchschnitt liegen. 

Dieser Schock hat bereits zusätzliche Bewegung in die Diskussion über unsere Schulen gebracht. Es ist zu hoffen, das die ausgelöste Bestürzung nicht nur von kurzer Dauer ist, sondern als Anlass genommen wird, das gesamte Bildungssystem kritisch zu durchleuchten und zu reformieren. Dem zentralen Leitsatz „Bildung ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts“ muss endlich die ihm zustehende Bedeutung beigemessen werden! Alle Beteiligten wie Bund, Länder, Schulbehörden, Kommunen sowie Lehrer und auch Eltern sind verpflichtet, losgelöst von politischen Verpflichtungen oder anderen ideologischen Differenzen für die bestmögliche schulische Ausbildung unserer Kinder zu sorgen. Das Bildungswesen in Deutschland darf keinesfalls weiterhin von finanziellen Einschränkungen durch Bund und Länder betroffen werden. 

Es ist fünf Minuten vor zwölf und die Zukunft unserer Kinder in einem immer enger zusammenwachsenden Europa steht auf dem Spiel!

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Landeselternrat Niedersachsen LER  

 Pressemitteilung 3-12-2001                


Vorsitzender: Jürgen Werner, Landeselternrat Niedersachsen, Königstr. 19, 30175 Hannover, 0511-315983

Schulreform:           Elternvertreter Niedersachsens nehmen Stellung zu den Plänen der Landesregierung

 

Zu einem „Spitzengespräch“ trafen sich am 1.12.2001 die gesetzlichen Elternvertreter Niedersachsens in Hannover. Der Landeselternrat Niedersachsen hatte die Vorsitzenden der Kreis- und Stadtelternräte (kreisfreie Städte) zu einem lnformations- und Erfahrungsaustausch eingeladen.

Die auf der Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens zur Orientierungsstufe vom Landeskabinett bzw. dem Präsidium der SPD Niedersachsen gefassten Beschlüsse zur Reform der Schulstruktur - zu Beginn der Veranstaltung durch die Kultusministerin, Renate Jürgens-Pieper, vorgestellt und erläutert -  stießen auf breite Zustimmung. Der Stellungnahme des LER - Beschluss am 30.11.01 - schlossen sich die Vertreter der KER/STER mit überwältigender Mehrheit (ohne Gegenstimme) an:

„Der Landeselternrat sieht sich in seiner Einschätzung, die Orientierungsstufe gehöre auf den Prüfstand, durch das Ergebnis des Gutachtens des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) eindrucksvoll bestätigt. Es muß aber festgehalten werden, daß er nicht erst im Jahre 2000, sondern bereits 1977 (Informationen für Elternräte, Nr. 9) und in den folgenden Jahren immer wieder auf die Mängel dieser Kurz-Schulform hingewiesen und Verbesserungen eingefordert hat. Wir erwarten, daß rasch dem al­tersbedingten Lern- und Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 mehr Rechnung getragen wird und die zu entwickelnden Konzepte losgelöst von berufspolitischen und ideologi­schen Erwägungen - möglichst zügig umgesetzt werden.

Das Gutachten findet die besondere Zustimmung des Landeselternrates in den Passagen, in denen die notwendige inhaltliche Weiterentwicklung des Schulwesens in Niedersachsen gefordert wird. Wir leiten davon ab, daß die politisch Verantwortlichen verpflichtet sind, ernste Anstrengungen zu unternehmen, damit Niedersachsen hinsichtlich des Potentials hochqualifizierter Arbeitskräfte seinen großen Qualifikationsrückstand gegenüber den anderen Bundesländern aufholen kann. Ebenso deutlich geworden ist, daß die beson­dere Förderung der lernschwachen Schülerinnen und Schüler unabdingbar ist, um sie auf eine Berufstätigkeit vorzubereiten. Nach den Ergebnissen des Gutachtens kann nichts mehr verdrängt oder retuschiert werden.

Die Konsequenzen der Untersuchung zur Orientierungsstufe und zur Schulstruktur der Landesregie­rung folgen richtigerweise dem Inhalt des Gutachtens im Grundsatz, aber nicht in der Empfehlung. Die Anbindung der Jahrgangsstufen 5 und 6 an alle weiterführenden Schulformen darf nicht nur möglich, son­dern muß obligatorisch sein. Wir fordern eine quantitative und qualitative Umgestaltung der bisherigen Schulform zu einer effektiven Förderstufe; hierzu gehört auch die zusätzliche verpflichtende Qualifizierung der Lehrkräfte dieser Jahrgangsstufen. Eine bloße „Um-Etikettierung“ werden wir nicht akzeptieren.

   Das angedachte Förderkonzept kann zur positiven Entwicklung der Schullaufbahn von Schülerinnen und Schülern beitragen und wird deshalb begrüßt. Es muß jedoch verhindert werden, daß der Förderplan zur Bildung eines Vorurteils führt. Es muß gewährleistet sein, daß nach einer sorgfältigen Diagnostizierung — mit verbindlicher Beteiligung der Eltern - tatsächlich angemessene Beratungen und unmittelbare Hilfen zur Verfügung gestellt werden können. Nach den Erfahrungen von Eltern mit Schulleitungen, Lehrkräften und Konfe­renzen sowie einer Einschätzung des augenblicklichen Klimas in den Kollegien hat das geplante — und sicherlich sehr nötige und wichtige — Förderkonzept z.Z. nur eine minimale Chance der optimalen Realisierung.

Die mögliche Kooperation zwischen allen Schulformen (auch zwischen Realschulen und Gymnasien) und deren Ausrichtung nach regionalen Gesichtspunkten wird begrüßt. Der Zusammenschluß von Real- und Hauptschulen darf nicht durch den Schulträger aus „praktischen Erwägungen“ verfügt werden, sondern nur mit dem Einverständnis der Betroffenen und mit einem pädagogischen Konzept, bei dem die Belange aller Schülerinnen und Schüler besonders zu berücksichtigen sind. Es wurde zu Recht erkannt, daß das gymnasiale Angebot in der Fläche verbessert werden muß, um Bildungsreserven zu erschließen, gleiches gilt aber auch für die Möglichkeit der Erziehungsberechtigten, eine Gesamtschule anwählen zu können. Dieses wird jedoch erst möglich sein, wenn durch Verankerung im Niedersächsischen Schulgesetz der Elternwille beim Feststellen des “Bedürfnis zur Errichtung von Schulen im Sekundarbereich 1“ vor Ort in Zukunft einen höheren Stellenwert erhält, als dies bisher der Fall ist.

Der Landeselternrat begrüßt, daß im Konzept der Landesregierung für die Steuerung der Schullaufbahn ihrer Kinder weiterhin die Eltern verantwortlich bleiben. Die Eltern werden eine Entscheidung um so bewußter und klarer treffen, je qualifizierter sie in der Grundschule beraten werden und je mehr die Disparitäten - was die Möglichkeiten zum Besuch einer passenden Schulform für die Kinder betrifft - zwischen Stadt und Land in Niedersachsen verringert werden. (Deutlich negativ würden sich zu weite Wege und eine fehlende oder mit Erschwernissen behaftete Durchlässigkeit auswirken.)“

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Schülerbeförderung im Landkreis Helmstedt

von Wulfing Kranenbroeker                               

Im September/Oktober 2001 wurde vom Kreiselternrat des Landkreises Helmstedt eine Umfrage zu den am häufigsten gemeldeten Problemen gestartet, die sich bei der Beförderung der Schüler in dem doch größtenteils ländlich organisierten Landkreis ergaben. Vorabfragen bei den Verkehrsbetrieben ließen zunächst eine düstere Bilanz vermuten, da die Kernprobleme kurz- bis mittelfristig nicht zu beheben seien. 
Das die Bilanz dann doch nicht so erschreckend ausgefallen ist, ist zum Teil auch den Initiativen der engagierten Eltern zu verdanken, die sich bei akuten örtlichen Problemen gebildet haben.
Einen großen Dank möchten wir an dieser Stelle allen Beteiligten aussprechen, die sich die Mühe gemacht haben, diesen doch recht umfangreichen und teilweise schwierigen Fragebogen zu beantworten und an uns zurückzusenden. Ohne diese Mithilfe wäre diese Erhebung nicht möglich gewesen.
Hauptverantwortlich organisiert wird die Schülerbeförderung durch die KVG im Verbund mit einigen privaten Verkehrsunternehmen. Hier sind in Absprache mit den umliegenden Kreisen große Anstrengungen unternommen worden, die gewachsene Spitzenauslastung durch die verläßliche Grundschule aufzufangen. In einigen Fällen ist dies nur mit extremen Klimmzügen gelungen. So kommt es bei einigen Haupt- und Realschulen (Lehre, Königslutter) nach der 7. Stunde regelmäßig zu Wartezeiten von ca. 45 Minuten, was dann zu extremen Zeitspannen zwischen Unterrichtsende und Ankunft zu Hause von bis zu 66 Minuten führt.
Das andere Extrem liegt z. B. in Grasleben vor, wo bei der Grundschule die Abfahrtszeit 5 Minuten nach Unterrichtsende liegt. Da aber hier auch die Dörfer im Umkreis von 12 km angefahren werden müssen, stellt dies auch eine technische Herausforderung dar, die anders kaum lösbar erscheint. Hierin liegt auch zum Teil die häufiger bemängelte Unpünktlichkeit begründet, die sich gerade in den Wintermonaten natürlich auch überall dort häuft, wo Steigungsstrecken im Linienweg zu bewältigen sind.
Die Grundschule in Velpke stellt mit den 15 km Entfernung einen Rekord auf, gefolgt von Grasleben mit 12 km. Zum Glück gibt es bei den meisten Grundschulen im Landkreis keine Notwendigkeit der Schülerbeförderung, was das erwartete Kapazitätsproblem durch die Umstellung auf die verläßliche Grundschule bei den Bussen doch erheblich entschärft hat. Auch bei den weiterführenden Schulen liegt die weiteste Entfernung für das Gros der Schüler unter 10 km. Spitzenreiter ist hier die, der Grundschule in Esbeck angegliederte, Orientierungsstufe, mit einer Schülerzahl von 35, die einen täglichen Schulweg von 20 Kilometern haben, gefolgt von der Hauptschule mit Orientierungsstufe in Königslutter, wo immerhin noch 18 Schüler einen Anfahrweg von 19 km haben.
Im Allgemeinen unproblematisch erwies sich die private Beförderung der Kinder durch Eltern, obwohl ein Anspruch auf öffentliche Beförderung besteht. Die registrierte Verschiebung der Kapazitäten in den Bussen hält sich in überschaubaren Grenzen. Das bedeutet auf der anderen Seite aber auch, daß die Auslastung der Busse bis zur Kapazitätsgrenze, wie in Lehre, auch weiterhin bestehen bleibt. Eine Sitzplatzgarantie gibt es im gesamten Landkreis nicht, auch nicht für die Kleinsten.
Sonderfahrten können mit der KVG abgesprochen werden und auch das Problem bei Unterrichtsausfall kann in der Regel mit der Verkehrsgesellschaft flexibel gelöst werden, wenn die entsprechenden Schulen rechtzeitig reagieren. Hier hat die Umstellung zur verläßlichen Grundschule ein wenig Entlastung gebracht. Auch dieses ständige Problem würde sich bei einer 100 prozentigen Unterrichtsversorgung von selbst lösen. Inwieweit dieser Faktor wirksam ist, wird unsere Unterrichtszählung ergeben.

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Drei Elternvertreter im Schulausschuß des Landkreises

von Engelbert Scholz          
         

Im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Schulausschusses für den Landkreis Helmstedt bat der Kreiselternrat den neuen Kreistag, drei Elternvertreter mit Stimmrecht für den Schulausschuß der allgemeinbildenden Schulen zu zulassen. 

Dieser Vorschlag ist mit dem Nds. Schulgesetz vereinbar und wurde bereits im Schulausschuß der Stadt Helmstedt mit ebenfalls drei stimmberechtigten Elternvertretern praktiziert.

Für die Unterstützung dieses Vorschlags wurde bei den politischen Parteien angefragt. Die Fraktionen der SPD und der CDU haben angekündigt, diesen Vorschlag in der konstituierenden Sitzung des Kreistages zu unterstützen.

Der Kreiselternrat weist darauf hin, daß diese Maßnahme als Signal für die zusätzliche Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu verstehen ist, die bekanntlich zunehmend rückläufig ist. 

Im Hinblick auf die Repräsentanz der Anzahl der Schulen im Landkreis Helmstedt und die Dauer der Sitzungsperiode von 5 Jahren wäre damit sichergestellt, daß eine ausreichende Anzahl an interessierten und engagierten Elternvertretern für eine praxisbezogene Diskussion im Schulausschuß zur Verfügung steht.

Fazit:

Wie sich nach der Sitzung des Kreistages am 2. November herausstellte, blieb es bei den Wünschen und vorher geäußerte Zusagen platzten wie Seifenblasen. Außer einer lapidaren Mitteilung des Landkreises über die Ablehnung des Antrages liegt dem Kreiselternrat bis heute noch keine Stellungnahme der Fraktionen von SPD, UWG und Grünen vor, die die Ablehnung bewirkt haben.

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Resolution des Kreiselternrates zum Vorschlag der Niedersächsischen Landesregierung zur zukünftigen Schulstruktur
(vom Okt. 2000)

Einleitung - Unterrichtsversorgung:

 Der Kreiselternrat Helmstedt fordert eine 100-prozentige verlässliche Unterrichtsversorgung in allen Schulformen. Der Nachweis der jeweiligen Unterrichtsversorgung muss für alle Beteiligten und Betroffenen klar verständlich und transparent sein. Die bisherige Berechnung der Unterrichtsversorgung mit Faktoren und Quoten bedeutet eine Verschleierung des tatsächlichen Versorgungszustandes und kann in Zukunft nicht mehr akzeptiert werden. Eine unvollständige Unterrichtsversorgung entspricht auch nicht dem Leitziel „Qualitätssicherung“ der Landesregierung. Der KER Helmstedt fordert daher nicht nur eine Qualitätssicherung sondern eine Qualitätssteigerung in allen Schulformen, die nur durch eine vollständige und verlässliche Unterrichtsversorgung sowie eine deutliche Reduzierung der Klassenstärken zu erreichen ist.

Verlässliche Grundschule / Grundschule:

Die von der Landesregierung eingeführte Verlässliche Grundschule muss erst in den kommenden Jahren ihre Funktionalität und Effizienz beweisen. Von einem Erfolg dieser Schulform kann zur Zeit noch nicht gesprochen werden, da die Mehrzahl der Grundschulen noch nicht umgewandelt worden sind. Aus diesen Gründen fordert der KER bei der zukünftigen Umwandlung den Nachweis von konkreten Betreuungskonzepten sowie die Überschaubarkeit von Betreuungs- und Unterrichtszeiten. Das nachgewiesen erfolgreiche Modell der Vollen Halbtagsschule darf nicht gegen den Willen aller Beteiligten aus der Niedersächsischen Schullandschaft verschwinden und sollte zumindest als Entwicklungsmodell weiter betrieben werden. 

Orientierungs- und Förderstufe:

Der KER Helmstedt befürwortet die Umwandlung der bisherigen Orientierungsstufe in eine Schulformabhängige Förderstufe in der in den Schuljahrgängen 5 und 6 ein leistungsdifferenzierter Unterricht durchgeführt werden soll. Der Elternwille muss in jedem Fall bei der Einstufung nach der vierten Klasse und auch in der Förderstufe bei Änderungen in der Schullaufbahn berücksichtigt werden. Eine höhere Motivation und aktivere Einbindung der Eltern in den Schulprozess kann u.a. damit erreicht, und einem weiteren Rückzug aus den Schulinteressen entgegen gewirkt werden. Im ersten Halbjahr der fünften Klassen soll ein vereinfachter Wechsel zwischen den Schulformen möglich sein. Die besondere Förderung von Lern- und Leistungsschwerpunkten sowie die Beobachtung und Orientierung über den weiteren Bildungsweg ist hiermit möglich. So können vorhandene Begabungsreserven besser ausgeschöpft und negative Schulkarrieren vermieden werden.

Hauptschule / Realschule / Gymnasium:

Die Zusammenfassung von Haupt- und Realschulen zur sog. Sekundarschule wird vom KER Helmstedt abgelehnt, da es erforderlich ist, einen leistungsdifferenzierten und damit leistungsgerechten Unterricht zu gewährleisten. Es ist dringend erforderlich, die in den vergangenen Jahren in der öffentlichen Meinung sowie von Handwerk, Handel und Industrie abqualifizierten Hauptschulen mit entsprechenden Förderprogrammen massiv aufzuwerten. Auch Realschulen und Gymnasien müssen als eigenständige Schulformen bestehen bleiben, um die dem jeweiligen Anforderungsprofil entsprechende Schülerschaft nach ihren Fähigkeiten ziel- und leistungsgerecht auszubilden. Die Reduzierung des Gymnasiums von 13 auf 12 Schuljahre lehnt der KER Helmstedt ab, da die von der Landesregierung angestrebte Steigerung der Anzahl der Abiturabschlüsse bei gleichem Leistungsprofil nicht mit einer Reduzierung der Unterrichtszeit zu erreichen ist. Für begabte Schüler soll aber die Möglichkeit bestehen, das Abitur nach 12 Schuljahren zu erwerben. Leistungsstarke Schüler aus Haupt- und Realschulen müssen nach der 10. Klasse die Chance erhalten, mit Hilfe geeigneter Förder- und Eingliederungsmaßnahmen zum Gymnasium zu wechseln.

Allgemein:

Es ist nicht ausreichend, das Erlernen und Anwenden der neuen Informationstechnologien weiterhin in Arbeitsgemeinschaften oder Kursen durchzuführen, in Zukunft muss dies in einem eigenständigen und vollwertigen Unterrichtsfach erfolgen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen (Aufnahme in die Stundentafeln, ausreichende Bereitstellung von ausgebildeten Lehrkräften) müssen schnellstens erfüllt werden.

Die Finanzierung des Bildungswesens muss oberste Priorität erhalten und darf nicht kurzsichtigen Mittelkürzungen und Einschränkungen unterworfen sein! 

Denn  Bildung ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts!

(Zitat aus dem Memorandum der Bundesregierung zur Bildungspolitik, Jan. 2000)

Diese Resolution wurde am 24. April 2001 in der Sitzung des Kreiselternrates Helmstedt einstimmig verabschiedet.

Der Vorstand des Kreiselternrates im Landkreis Helmstedt

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16 Hochbegabtenverbünde genehmigt

Die Niedersächsische Landesregierung verbessert die Förderung Hochbegabter und richtet in einer ersten Phase zum Beginn des nächsten Schuljahres 16 Hochbegabtenverbünde mit zusammen 85 Schulen ein. Das hat Niedersachsens Kultusministerin Renate Jürgens-Pieper am (heutigen) Montagabend in Hannover bekannt gegeben. „Damit ist der Anfang für ein flächendeckendes Angebot in Niedersachsen gemacht. Bis 2006 sollen insgesamt an 47 Standorten Kooperationen von Grundschulen, Orientierungsstufen und Gymnasien eingerichtet werden, also pro Landkreis und kreisfreier Stadt in der Regel ein Verbund“, so Jürgens-Pieper.

Die beteiligten Schulen stellen sicher, daß hoch begabte Schülerinnen und Schüler besonders gefördert und begleitet werden. Die Förderung beginnt in der Grundschule in Klasse 1 und soll bis Klasse 10 fortgeführt werden. Die entsprechenden zusätzlichen Lehrerstunden werden je nach Größe des Verbunds zugewiesen. So kann beispielsweise ein Kooperationsverbund im Stadtgebiet Hannover, bestehend aus sieben Schulen mit insgesamt 2262 Schülerinnen und Schülern, 44 Stunden für die Förderung einer bestimmten noch zu ermittelnden Anzahl hoch Begabter erhalten. „Die Zuweisung der Stunden ist abhängig von der tatsächlichen Zahl der  Schülerinnen und Schüler, die als hoch Begabte erkannt und in den Hochbegabtenverbünden unterrichtet werden“, so Jürgens-Pieper. Die Zahl richtet sich nach den Anmeldungen und kann sich auch im Verlauf eines Schuljahres ändern.

Die Schulen des Hochbegabtenverbundes haben ein untereinander abgestimmtes Konzept zur Förderung hoch Begabter vorgelegt. Bestandteil aller Konzepte sind die Förderung im Klassenverband sowie Zusatz- und Ergänzungsangebote, zum Beispiel besondere  Leistungskurse, unterrichtsergänzende Arbeitsgemeinschaften, projektbezogene Arbeit, jahrgangsübergreifendes Lernen und Unterstützen von Schülerinitiativen. Darüber hinaus arbeiten die Hochbegabtenverbünde mit außerschulischen Partnern zusammen, zum Beispiel mit Universitäten, Hochschulinstituten, Fachhochschulen und Forschungswerkstätten, Studienseminaren, Museen, Theatern, Musikschulen, Sportstätten und Betrieben, die besondere Förderung anbieten können. Die Zusammenarbeit mit Elterninitiativen ist vielfach geplant

Das im Allgemeinen höhere Lerntempo leistungsstarker Schülerinnen und Schüler soll bei der früh- und rechtzeitigen Einschulung sowie bei Maßnahmen zur Schulzeitverkürzung berücksichtigt werden. Der Besuch einer Schule des Hochbegabtenverbundes kann auf Antrag auch über Schulbezirksgrenzen hinaus gestattet werden.

Stellen Lehrkräfte bei Schülerinnen und Schülern eine Hochbegabung fest, beraten sie die Beobachtungen und Ergebnisse mit deren Erziehungsberechtigten und ziehen ggf. qualifizierte Beraterinnen und Berater hinzu.

Die Feststellung, ob eine Hochbegabung vorliegt, erfolgt zunächst auf der Grundlage einer Empfehlung der Schule aufgrund der Leistung des Kindes. Um die Diagnostik abzusichern, ist ein IQ-Test für die in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler erforderlich. Wird eine Diskrepanz zwischen Intelligenzleistung und Schulleistung festgestellt, ist eine umfassende Aufklärung möglicher Gründe vorzunehmen.

Ein Testverfahren, das von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen durchgeführt wird, kann durch die Schule oder die Erziehungs-berechtigten in Auftrag gegeben werden. Unterstützt die Schule die testpsychologische Diagnose, werden die Kosten vom Land übernommen; andernfalls tragen die Eltern die Kosten.

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  KGS Information des Gesamtschuldezernates der Bezirksregierung als PDF-Datei

KGS - Information als PDF-Datei
Offizielle Information über die Kooperative Gesamtschule.

Die Info-Seite der Landesregierung: http://www.mk.niedersachsen.de/master/0,,C455855_N304195_L20_D0_O579,00.html

IGS - Information als PDF-Datei
Offizielle Information über die Integrierte Gesamtschule. 

Informationen über die Initiative "IGS für Helmstedt"

Bericht zur Schulreform in Niedersachsen der Landesregierung
Aktuelle Vorstellung der Landesregierung

Zukünftige Schulentwicklung in Niedersachsen als PDF-Datei
Zahlen, Daten und Fakten für die politische Planung.

Broschüre der PISA-Studie als PDF-Datei
Eine Beschreibung des Inhaltes der Untersuchungen. 15 jährige Schüler aus 32 Ländern im Vergleich.

Ergebnisse der PISA-Studie als PDF-Datei
Die veröffentlichte Zusammenfassung der Studienergebnisse.

DIPF-Gutachten zur Schulreform in Niedersachen als PDF-Datei
Eine Zusammenfassung des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Schulstrukturreform des Deutschen Instituts für pädagogische Forschungen in Zusammenarbeit mit der Universität Erfurt. Die komplette Studie mit einem Umfang von ca. 1000 Seiten kann auf CD-Rom erworben werden.

Kritik an internationalen Vergleichen als PDF-Datei
Eine Kritik zu den internationalen Schülerleistungsstudien TIMMSS und BIJU, von Jürgen Baumert und Olaf Köller.
        (aus Pädagogik , 50. Jahrgang, Heft 6/1998)

Empfehlung des Forum Bildung des Bundestages vom 16.November 2001 als PDF-Datei